Entfernung von Grabmalen

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

bereits im letzten Jahr hatten wir darüber informiert, dass Grabmale von Grabstätten entfernt werden können, deren Ruhe- oder Nutzungszeit abgelaufen ist. Die Ruhezeit beträgt bei Reihengräbern nach § 10 der Friedhofssatzung in der Regel 30 Jahre.

Zwischenzeitlich zeichnet sich eine Lösung mit einem anderen Anbieter ab, der die Grabmale entsprechend gesammelt entfernen kann. Die Entfernung der Grabmale ist durch einen Unternehmer in den Monaten Juni bzw. Juli 2026 vorgesehen. Die Entfernung durch den Unternehmer wird grundsätzlich rd. 200 €/ pro Grabstätte kosten. Der Preis ist jedoch dahingehend variabel, wenn mehr Grabstellen durch den Unternehmer entfernt werden können/ sollen.
Bei nachfolgenden Grabstellen ist die Ruhezeit nach § 10 der Friedhofsatzung bereits abgelaufen bzw. läuft in diesem Jahr ab:

Nachfolgende Grabstellen können weitergehend in dieser Reihe bereits vor Ablauf der Ruhezeit zur Vervollständigung entfernt werden:

Auf den Ablauf der Ruhezeit wird hiermit hingewiesen.

Gemäß § 5 Abs. 6 der Friedhofssatzung sind die Nutzungsberechtigten verpflichtet, Grabmale innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Ruhe- bzw. Nutzungszeit zu entfernen. Erfolgt dies nicht, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte auf Kosten der Verpflichteten räumen zu lassen.

Wer Interesse hat, die Grabstätte durch den Unternehmer entfernen zu lassen, meldet sich bitte bis zum 31. Mai 2026 beim Ortsbürgermeistern oder einem Ratsmitglied. Dabei kann dann abgestimmt wie die Räumung erfolgen soll.
Für Rückfragen vorab stehe ich gerne zur Verfügung.

Volker Härter, Ortsbürgermeister

ANSPRECHPARTNER:

Volker Härter
E-mail: horn(at)sim-rhb.de
Tel.: 06766-969754
Mobil: 0152-56137526

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