Baum- & Strauchschnittplatz

BENUTZUNGSORDNUNG

  • Die Nutzung ist nur Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Horn gestattet.
  • Gewerbebetriebe sind von der Nutzung des Platzes grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Abgelagert werden darf nur Baum- und Strauchschnitt, aber keine Gartenabfälle.
  • Rasenschnitt darf nur abgelagert werden, wenn er großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wird.
  • Das Material ist ungebündelt (kein Draht, keine Kunststoffkordel) und ohne Behältnisse(z.B. Säcke, Kartons) abzulagern.
  • Der Durchmesser einzelner Äste darf nicht größer als 12 cm sein.
  • Wurzelstöcke sind nicht zulässig.
  • Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Die Ablagerung anderer Materialien als Baum- und Strauchschnitt ist rechtswidrig und wird entsprechend angezeigt.

Wie wird abgelagert?
Die Anlieferung hat ungebündelt, ohne Schnur oder Draht zu erfolgen. Behältnisse aller Art sind vom Anlieferer zu entleeren und wieder mitzunehmen. Der Rasenschnitt ist großflächig über den Strauchschnitt zu verteilen, damit dieser antrocknet und keine Sickersäfte ins Erdreich gelangen. Rasenschnitt darf nicht gehäuft abgelagert werden.

Bitte halten sie diese Ablagerungsregeln unbedingt ein!

ANSPRECHPARTNER:

Volker Härter
Ortsbürgermeister
E-mail: horn(at)sim-rhb.de
Tel.: 06766-969754
Mobil: 0152-56137526

Aktualisierung Benutzungsordnung: 12.09.2023

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