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• Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Horn /Stand: März ’23
• Liste der förderfähigen Geräte
• Antrag auf Förderung
• Infoblatt kostenlose Energiespar-Beratung
Die Maßnahmen nach § 1 (3) sind nur förderfähig, wenn der Antragsteller einen Energie-Check vor Ort durch ein anerkanntes Institut, z. B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, hat durchführen lassen (siehe Infoblatt “kostenlose Energiespar-Beratung”). Der Eigenanteil je Energie-Check vor Ort von 30 € (für Mieter von Wohnhäusern und Hauseigentümer) wird von der Ortsgemeinde übernommen. Dies gilt nur für Häuser in der Ortsgemeinde Horn.
Im Bestellprozess ist u.a. eine Grundstückseigentümererklärung auszufüllen, damit ein kostenfreier Hausanschluss eingerichtet werden kann. Dafür die Grundstückseigentümererklärung downloaden, ausdrucken, dann alle geforderten Felder handschriftlich ausfüllen und unterschreiben.
Die ausgefüllte und unterschriebene Grundstückseigentümererklärung in Papierform erst wieder einscannen und dann als PDF-Datei auf dem PC speichern. Anschließend kann die Datei im PDF-Format als Upload benutzt werden. (Andere Formate funktionieren leider nicht).
>> Weitere Infos zum Breitbandausbau
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