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FORMULARE
FÖRDERPROGRAMME - Anträge und Richtlinien
• Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Horn
• Liste der förderfähigen Geräte
• Antrag auf Förderung
• Infoblatt kostenlose Energiespar-Beratung
Die Maßnahmen nach § 1 (3) sind nur förderfähig, wenn der Antragsteller einen Energie-Check vor Ort durch ein anerkanntes Institut, z. B. Energieberatung der Verbraucherzentrale, hat durchführen lassen (siehe Infoblatt „kostenlose Energiespar-Beratung“). Der Eigenanteil je Energie-Check vor Ort von 30 € (für Mieter von Wohnhäusern und Hauseigentümer) wird von der Ortsgemeinde übernommen. Dies gilt nur für Häuser in der Ortsgemeinde Horn.