Dorferneuerung

ERHALT UND WEITERENTWICKLUNG VON DÖRFERN IM KREIS RHEIN-HUNSRÜCK

Das Ziel der Dorferneuerung im Rhein-Hunsrück-Kreis besteht im Erhalt und der Weiterentwicklung der Dörfer als eigenständige Wohn-, Sozial- und Kulturräume. Dabei gilt es, den individuellen Charakter des einzelnen Ortsbildes zu bewahren. Die Dorferneuerung gibt es seit Beginn der 1980er Jahre. Bis auf wenige Ausnahmen haben fast alle Gemeinden im Rhein-Hunsrück-Kreis ein Dorferneuerungskonzept erarbeitet und teilweise inzwischen schon fortgeschrieben.

Im Hinblick auf den zu erwartenden Rückgang und die Überalterung der Bevölkerung ist eine dauerhafte Auseinandersetzung mit der Weiterentwicklung und strukturellen Anpassung unserer Dörfer unabdingbar. Ein wesentlicher Faktor bei der Dorfentwicklung ist eine aktive Bürgerbeteiligung aller Altersgruppen im Ort.

Durch das rheinland-pfälzische Dorferneuerungsprogramm stehen Fördergelder für nachhaltige ortsgerechte kommunale und private Projekte bereit.

Fördervoraussetzungen

Grundsätzlich förderfähig sind Maßnahmen in Ortsgemeinden, die über ein anerkanntes Dorferneuerungskonzept verfügen.
Antragsberechtigt sind Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte des Gebäudes.
Eine Abstimmung des Vorhabens mit der Kreisverwaltung vor Antragstellung ist zu empfehlen. Die Finanzierung der Maßnahme muss ohne Einbeziehung des Dorferneuerungszuschusses gesichert sein.
Um einen Antrag auf Fördermittel stellen zu können, darf noch nicht mit der Maßnahme begonnen worden sein.
Die förderfähigen Kosten müssen mindestens 7.669 Euro betragen.

Förderfähige Maßnahmen

  • Sanierung und Umbau von älteren Wohngebäuden in der Altortlage – Förderhöhe: maximal 35 % der förderfähigen Kosten – maximal 30.000 Euro Zuschuss.
  • Schaffung von neuem Wohnraum durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz- Förderhöhe: bis zu 153 Euro/qm neu geschaffener Wohnfläche; maximal 30.000 Euro.
  • Abriss von nicht erhaltenswerter Bausubstanz- Förderhöhe: maximal 35 % der förderfähigen Kosten – maximal 30.000 Euro Zuschuss.

Nicht förderfähig sind

  • Vorhaben, die bereits begonnen wurden
  • Vorhaben in Neubaugebieten
    Schönheitsreparaturen und Einzelmaßnahmen (beispielsweise nur Fenster, nur Heizung, nur Dach)
  • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderprogramme des Bundes oder des Landes gefördert werden
  • Materialien und Bauteile, die der Dorferneuerung widersprechen
  • Gebühren für Baugenehmigung, Versicherungen etc. 
  • Ausstattungskosten (z.B. Sanitäreinrichtung, Leuchten, Möbel, Tapeten)

Hinweise

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.
  • Als Eigenleistung werden lediglich Materialkosten anerkannt.
  • Der Zuschuss ist bis spätestens 31. Oktober des Fälligkeitsjahres durch Vorlage des Verwendungsnachweises mit Rechnungsbelegen abzurufen.
  • Vor der Antragstellung sollten Sie sich von der Sachbearbeiterin der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises beraten lassen. Sie gibt Ihnen gerne Hinweise zur ortsgerechten Gestaltung und zu den Fördermöglichkeiten im Dorferneuerungsprogramm. Termine vor Ort sind ebenfalls möglich. Mitbringen hierzu sollten Sie eine einfache Ideenskizze oder Fotos des Objektes.


Unterlagen:

Antrag auf Zuwendung
Verwendungsnachweis Dorferneuerung

Dorferneuerung – Anlage Finanzamt

Erläuterung zum geplanten Abriss eines Gebäudes
Antrag auf vorzeitigen Baubeginn
Baubeschreibung für Sanierungs- und Umbauarbeiten

ANSPRECHPARTNER:

Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises
Simone Klein
Tel: 06761/ 82-854
simone.klein@rheinhunsrueck.de

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