Spermüllentsorgung

WOHIN MIT DEM MÜLL?

Was gehört in den Sperrmüll?

Sperrige Abfälle im Sinne der Abfallwirtschaftssatzung der Rhein-Hunsrück Entsorgung (§ 5, Abs. 11) sind Abfälle aus privaten Haushaltungen, die infolge ihrer Größe oder Beschaffenheit auch nach Zerlegung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter aufgenommen werden können oder das Entleeren der Abfallbehälters erschweren. Privathaushalte sind in der Regel an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen. Nur solche Haushalte haben ein Anrecht auf kostenlose Sperrmüllentsorgung im Rahmen der Mengenvorgabe.

Sperrmüll anmelden

  • Sperrmüll immer schriftlich mit den neuen Abrufkarten oder über Internet (www.rh-entsorgung.de) anmelden.
  • Online-Anmeldung ist nur vom “Haushaltsvorstand” möglich.
  • Die Online-Anmeldung muss mit allen Vornamen und komplettem Nachnamen erfolgen.
  • Sie werden schriftlich mit einer Postkarte oder mit einer E-Mail über die Abholtermine benachrichtigt.
  • 4 m3 Restsperrmüll und 2 m3 Metallschrott werden pro Haushalt im Jahr kostenlos abgeholt.
  • Das Kontingent eines Haushalts ist nicht auf andere Haushalte übertragbar.
  • Die Abholung erfolgt grundsätzlich nur an der Wohnadresse.
  • Mengen über 4 m3 sind kostenpflichtig; 75 Euro pro angefangenem Kubikmeter.
  • Der Sperrmüll muß ab 7:00 Uhr morgens an der Straße zur Abholung bereitstehen.

Nicht zum Sperrmüll gehören u. a.

  • Baustellenabfälle und Elektro-und Elektronikaltgeräte.
  • Von der Abfuhr ausgeschlossen sind Abfälle, deren Außenmaß 170 cm im Quadrat oder deren Gewicht 50 kg überschreitet, sofern die Abfälle aufgrund ihrer Maße oder ihres Gewichtes nicht verladen werden können.
  • Das gleiche gilt, wenn von einer Zerlegungsmöglichkeit kein Gebrauch gemacht wurde oder Abfälle bereitgestellt werden, die in die für das Grundstück zugelassenen Abfallbehältnisse verfüllt werden könnten. Von der Abfuhr weiterhin ausgeschlossen sind:
  • alle elektrischen und elektronischen Geräte,
  • mineralische Abfälle aus Bau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten (Ziegel, Rigipsplatten, Mauerwerk, Fliesen, Eternitplatten, Mineral-/ Glaswolle, Sanitärkeramik usw.),
  • Abfälle aus Umbau-, Renovierungs- & Sanierungsarbeiten (Tapetenreste, Türen, Fenster, Deckenverkleidungen, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Hölzer aus dem Außenbereich, etc. Lesen Sie hierzu: Umgang mit Schadstoffen

Selbstanlieferung von Sperrmüll zur Kreismülldeponie Kirchberg

ist möglich. 4m³ = 600 kg. Bitte den Personalausweis mitbringen. Bei Anlieferungen im Auftrag immer eine unterschriebene Vollmacht und eine Kopie des Personalausweises vorlegen.

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