ENERGIESPAREN WIRD GEFÖRDERT
Die Ortsgemeinde Horn hat sich zum Ziel gesetzt, den Energieverbrauch in der Ortsgemeinde zu senken. Dieses Ziel dient dazu, wertvolle Ressourcen zu schonen und die Umwelt von klimaschädlichen Emissionen zu entlasten. Da auf Wohngebäude rund 40 % des Gesamtenergieverbrauchs innerhalb der Europäischen Union entfallen, besteht hier ein großes Einsparpotential.
Die Bürgerinnen und Bürger sollen bei der Umsetzung dieses Ziels von der Ortsgemeinde Horn aktiv unterstützt werden. Daher fördert die Ortsgemeinde Horn verschiedene energieeinsparende
Maßnahmen in Haushalten auf dem Gebiet der Ortsgemeinde Horn.
Um die Energiesparrichtlinie auch finanziell umzusetzen, sollen Teile der Pachteinnahmen der Windenergieanlagen auf gemeindeeigenen Flächen verwendet werden.
Welche Maßnahmen gefördert werden & in welcher Höhe entnehmen Sie bitte der folgenden Energiesparrichtlinie:
• Energiesparrichtlinie der Ortsgemeinde Horn (12.05.22)
• Änderung der Energiesparrichtlinie (Förderungserweiterung vom 01.03.23)
Zur Beantragung einer Förderung nutzen Sie bitte folgenden Antrag
• Antrag auf Förderung im Rahmen der Energiesparrichtlinie
Eine weitere Liste der förderfähigen Geräte finden Sie im Downloadbereich dieser Webseite.
ANSPRECHPARTNER:
Volker Härter
Tel.: 06766/ 969 754 oder
0152/ 56137526
oder per Mail: horn@sim-rhb.de
Beitragsfoto: Wilfried Wende auf www.pixabay.de