Entfernung von Grabstellen

Einige Grabstellen auf unserem Friedhof haben die in der Friedhofssatzung festgelegte Ruhezeit von 30 Jahren erreicht oder bereits überschritten.

Die Gemeinde drängt nicht auf eine sofortige Entfernung dieser Grabstellen nach Ablauf der Ruhezeit. Aufgrund einer Anfrage besteht jedoch die Möglichkeit, ein kostengünstiges Angebot für die fachgerechte Entfernung durch die Gemeinde einzuholen. Falls Hinterbliebene die Entfernung einer Grabstelle wünschen, können sie sich gerne bei mir melden. Je mehr Grabstellen gemeinsam entfernt werden, desto wirtschaftlicher wird das Angebot.

Bei Interesse bitte die Gemeindeverwaltung kontaktieren.

Volker Härter, Ortsbürgermeister

ANSPRECHPARTNER:

Volker Härter
Hauptstraße 27a
55469 Horn
E-mail: horn(at)sim-rhb.de
Tel.: 06766-969754
Mobil: 0152-56137526

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