NEUES AUS DER JAGDGENOSSENSCHAFT HORN
Am Mittwoch, dem 28. Februar 2024, findet um 19.30 Uhr im Ratszimmer des Horner Gemeindehauses eine Versammlung der Jagdgenossen des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Horn statt, zu der alle Jagdgenossen eingeladen werden.
Jagdgenosse ist jeder, der Eigentümer einer Grundfläche ist, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Horn gehört. Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Jedes Mitglied kann sich, aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen, durch
– die Ehegattin oder den Ehegatten
– die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner,
– eine Verwandte oder einen Verwandten in gerader Linie,
– eine ständig von dem Mitglied beschäftigte Person,
– ein derselben Jagdgenossenschaft angehörigen volljähriges Mitglied
– eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Bericht des Bürgermeisters über die Verwendung der Jagdpacht
3. Verwendung des Reinertrages der Jagdpacht
4. Anfragen und Mitteilungen
ANSPRECHPARTNER:
Gerd Knebel
Jagdvorsteher
Telefon: 06766/969896
gerd.knebel@vodafon.de