Entfernung von Grabmalen
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, bereits im letzten Jahr hatten wir darüber informiert, dass Grabmale von Grabstätten entfernt werden können, deren Ruhe- oder Nutzungszeit abgelaufen ist. Die Ruhezeit beträgt bei Reihengräbern nach § 10 der Friedhofssatzung in der Regel 30 Jahre. Zwischenzeitlich zeichnet sich eine Lösung mit einem anderen Anbieter ab, der die Grabmale entsprechend … Weiterlesen